agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der OfficeWerft AG und jeder natürlichen und juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft (nachfolgend Kunde), die Dienstleistungen der OfficeWerft AG bezieht. Das Beziehen der Dienstleistungen setzt die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Die Bedingungen gelten für alle Angebote der OfficeWerft AG.
Die OfficeWerft AG hält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern.
Die OfficeWerft AG hält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit teilweise oder vollständig zu ändern.
2. Angebot
Die OfficeWerft AG bietet ihren Kunden die Zurverfügungstellung von Büroarbeitsplätzen, die Benutzung der Sitzungszimmer und Parkplätze sowie weitere Dienstleistungen an.
3. Zustandekommen des Vertrages/Geltungsbereich
Der Vertrag über die Nutzung von Büroarbeitsplätzen, Sitzungszimmern, Parkplätzen sowie weiteren Dienstleistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung der OfficeWerft AG zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die OfficeWerft AG verbindlich. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Kunden sind unwirksam.
Die OfficeWerft AG behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Mietgegenstände sowie deren Nutzung zu anderen als der Durchführung von alltäglichen Büroarbeiten dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der OfficeWerft AG.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Reinigungskräfte und Mitarbeitenden der OfficeWerft AG jederzeit Zutritt zu allen Räumlichkeiten erhalten, um bei Bedarf Reinigungs- und Wartungsarbeiten vorzunehmen.
4. Preise/Zahlungen
Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. von aktuell 8,1% und sind in CHF aufgelistet. Änderungen vorbehalten.
Der Bezug der Dienstleistungen ist nur auf Vorauszahlung möglich. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5. Extranutzer und Besucher
Dienstleistungen ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten unterliegen einem Aufpreis.
6. Mietgegenstände
Das Mobiliar und die zur Verfügung gestellten Ausrüstungsgegenstände befinden sich im Eigentum der OfficeWerft AG. Die Räumlichkeiten, das darin vorhandene Mobiliar und die Ausrüstungsgegenständewerden dem Kunden in einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand zur Verfügung gestellt. Beanstandungen müssen bei der Übergabe der Räumlichkeiten umgehend dem Sekretariat gemeldet werden.
Die Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände sind am Ende im gleichen Zustand zu übergeben. Durch den Kunden verursachte Schäden am Mobiliar sowie an der Mietsache werden in Rechnung gestellt.
7. Verfügbarkeit
Sollte trotz einer bestätigten Reservation das gemietete Objekt nicht verfügbar sein, so informiert die OfficeWerft AG den Kunden rechtzeitig und erstattet den vollen Preis zurück oder sorgt für gleichwertigen Ersatz in einer vergleichbaren oder höheren Kategorie.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzangebot gehen zu Lasten der OfficeWerft AG. Lehnt der Kunde das Ersatzangebot ab, so gilt die Buchung als storniert und die OfficeWerft AG hat die vom Kunden bereits erbrachte Anzahlung umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
8. Büroarbeitsplatz
Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Büro. Die OfficeWerft AG ist berechtigt, auch kurzfristig die Büroarbeitsplätze zu ändern, sofern die Büroarbeitsplätze mindestens gleichwertig sind. Der Kunde ist beim Verlassen der Räumlichkeiten dafür verantwortlich, dass er diese ordnungsgemäss hinterlässt. Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Fenster geschlossen sind. Entsteht durch ein offengelassenes Fenster ein Wasser- oder Sturmschaden, werden die Kosten vollumfänglich dem Kunden belastet.
9. Sitzungszimmer
Die gebuchten Sitzungszimmer beinhalten einen Service pro Halbtag durch die Mitarbeitenden der OfficeWerft AG. Bedient werden im Normalfall die Anzahl Personen gemäss maximaler/gebuchter Sitzungszimmerbelegung.
10. Cafeteria
Das Angebot der OfficeWerft AG beinhaltet die Mitbenützung der Cafeteria inkl. der Kaffeemaschine, Früchte und Mineralwasser. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für den Fall, dass eine oder mehrere Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen.
11. Nutzungsdauer
Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung steht dem Kunden das Recht zu, die Büros und Sitzungszimmer ab 08.00 Uhr des vereinbarten Arbeitstages bis 12.00 Uhr bei einer halbtägigen Buchung zu nutzen. Bei einer ganztägigen Buchung können die Büros und Sitzungszimmer von 08.00 bis um 17.30 Uhr benutzt werden.
Die OfficeWerft AG behält sich im Falle des verspäteten Verlassens der Räumlichkeiten das Recht vor, die Gegenstände des Kunden aus den Räumlichkeiten zu entfernen und an einem geeigneten Ort kostenpflichtig aufzubewahren und/oder die Zeitüberschreitung zu verrechnen. Bei Überschreitung der angegebenen Zeit kann ein voller Tagesansatz verrechnet werden.
12. Nutzungszweck
Die Räumlichkeiten dürfen nur zum dafür vorgesehenen Zweck verwendet werden. Es ist nicht gestattet, in den Büros und Sitzungszimmern Kaffeemaschinen, Mikrowellen oder andere Geräte für die Zubereitung von Lebensmitteln zu installieren und zu bedienen. Die Umstellung von Möbeln sowie das Mitbringen von eigenem Mobiliar ist nur nach vorgängiger, schriftlicher Zustimmung der OfficeWerft AG gestattet. Das Anbringen von Bildern, Bildschirmen und Klebestreifen an den Wänden und Fenstern ist nicht gestattet. In den Räumlichkeiten der OfficeWerft AG besteht striktes Rauchverbot. Der Lärmpegel in der OfficeWerft AG soll auf einem für Büroräume üblichen Level gehalten werden.
Die Büros dürfen weder für illegale, rassistische, sittenwidrige noch für rufschädigende Geschäfte genutzt werden. Die Aufzählung ist nicht abschliessend.
13. Tiere
Tiere sind in der ganzen OfficeWerft nicht erlaubt.
14. Bestimmungen Badge
Der ausgehändigte Badge ist persönlich und nicht übertragbar. Badges dürfen nicht beschriftet werden, weder mit Firmenbezeichnung noch mit der Liegenschaftsadresse. Der Kunde haftet bei Verlust des Badges für alle Folgekosten, mindestens jedoch CHF 50. Verluste sind umgehend dem Sekretariat zu melden, andernfalls haftet der Kunde auch für weitere Schäden. Zusätzliche Badges werden mit CHF 20 verrechnet. Der Badge muss beim Checkoutzurückgegeben werden. Nicht retournierte Badges werden mit CHF 50 verrechnet.
15a. Kündigungsfristen für Dauermieter und Domiziladressen
Für Dauermietverträge von Büros sowie Verträge über die Nutzung einer Domiziladresse gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines laufenden Kalendermonats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
15b. Kündigungsfristen für Dauermiete bei Parkplätzen
Für Dauermietverträgen von Parkplätzen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines laufenden Kalendermonats. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um einen Monat. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
16. Stornierung vor Antritt/«No-Show»
Stornierungen werden wie folgt verrechnet:
- Bis 7 Tage im Voraus 0% der Buchungskosten
- Ab 7 Tage im Voraus: 50% der Buchungskosten
- Bei Nichterscheinen: 100% der Buchungskosten
17. Haftung
OfficeWerft AG stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Stromausfälle oder höhere Gewalt, wird ausgeschlossen. Der Kunde haftet für Schäden an Mobiliar, Ausstattung und für Diebstahl. Die Räumlichkeiten sind beim Verlassen mit dem Badge zu verschliessen. Reparaturen und Ersatz werden in Rechnung gestellt.
18. Versicherung
Der Kunde bestätigt, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Personen-und Sachschäden in den Räumlichkeiten der OfficeWerft AG abdeckt. Die geschäftliche Versicherung ist nicht Sache der OfficeWerft AG.
19. WLAN
Eigene WLAN-Router oder Subnetze sind untersagt. Vertragswidrige Nutzung führt zur sofortigen Kündigung
20. Zusatzleistungen
Bei Drittleistungen agiert die OfficeWerft AG nur als Vermittlerin. Schadenersatzansprüche verjähren – sofern gesetzlich zulässig – sechs Monatenach Abreise.
21. Verwendung der Marke OfficeWerft AG
Die Nutzung des Logos oder die Erwähnung von Veranstaltungen in Medien (Print, Radio, TV, Online, Social Media) erfordert vorherige schriftliche Zustimmung der OfficeWerft AG.
22. Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen, gleich welcher Herkunft, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dokumente mit sensiblen Daten dürfen nicht im normalen Altpapier entsorgt werden. Die OfficeWerft AG haftet nicht für unsachgemässe Entsorgung.
23. Bewilligungen
Der Kunde ist für nötige Bewilligungen verantwortlich, insbesondere bei Feiertagen im Kanton Luzern oder bei Nacht- und Wochenendarbeit. An Feiertagen ist das Sekretariat nicht besetzt. Dienstleistungen an solchen Tagen unterliegen einem Feiertagszuschlag.
24. Datenschutz
OfficeWerft AG speichert personenbezogene Daten zur Abwicklung von Reservationen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Es werden nur Daten erhoben, die zur Durchführung erforderlich sind. Mit Absenden der Reservation stimmt der Kunde der Speicherung und Nutzung zu. Sicherheitsmassnahmen schützen vor unbefugtem Zugriff.
25. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Regelungslücken.
26. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, es gilt schweizerisches Recht. Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gilt das Schweizer Obligationenrecht (OR).
© OfficeWerft AG, November 2025. Diese Version ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen der OfficeWerft AG.